FAQ

  • Mein Fahrzeug wurde durch herum liegende Teile auf der Straße beschädigt, was kann ich tun? -> Ganz wichtig ist sich das Datum, die Uhrzeit und den Streckenabschnitt zu merken. Mit diesen Informationen kann man anschließend bei der örtlichen Polizei erfragen, ob es hierzu einen gemeldeten Unfall oder ähnliches gibt. Wenn die Polizei hierzu Informationen hat, reicht bereits das Kennzeichen des Schädigers für die Schadensabwicklung aus. Liegen hierzu keine Informationen vor, besteht die Möglichkeit eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung vorzunehmen und mit dieser bei der eigenen Vollkaskoversicherung anzufragen.
  • Wie funktioniert das, wenn ich das Auto nicht in der Werkstatt reparieren lassen möchte? -> Eine Auszahlung der Schadenshöhe ist kein Problem und nennt sich fiktive Abrechnung. Weder bei der Haftpflichtversicherung, noch bei einem Kaskofall. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass im Regelfall die Nettoreparaturkosten ausgezahlt werden zuzüglich wenn vorhanden die Wertminderung. Die Verbringungs-/Überführungskosten werden nicht ausgezahlt. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert minus Restwert des verunfallten Fahrzeugs ausgezahlt. Im Fall eines Kaskoschadens wird die eventuell bestehende Selbstbeteiligung abgezogen. Je nach abgeschlossener Kaskoversicherung kann es aufgrund einer Werkstattbindung o.Ä. weitere Abzüge geben, eine Auszahlung ist jedoch immer möglich. 
  • Mein Auto ist finanziert und ich habe einen Schaden. Muss ich irgendetwas beachten? -> Bei einem Schaden an einem finanzierten/geleasten Auto ist die Rücksprache mit der finanzierenden Bank/dem Leasinggeber notwendig, ob das Fahrzeug repariert werden darf. 
  • Welche Unterlagen benötige ich vom Unfallgegner? -> Am wichtigsten ist das Kennzeichen, da man über dieses zur Not alle weiteren Daten herausfinden kann. Das übernehme ich gerne kostenlos für Sie. Benötigt werden prinzipiell die Daten des Fahrzeughalters/-führers, der Kfz-Versicherung und die Fahrzeugmarke/Modell. 
  • Muss ich die Kosten für das Gutachten selber tragen? -> Als Geschädigte/r zahlt bei einem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung die anfallenden Kosten beim Gutachter und auch beim Rechtsanwalt, wenn dieser hinzugezogen wird. Die Versicherung zahlt ebenfalls unter anderem einen Leihwagen/Nutzungsausfall, die Reparaturkosten, die Abschleppkosten, eine mögliche Wertminderung und Schmerzensgeld.
  • Mir ist jemand an mein Auto angefahren, seine Versicherung hat mir einen Brief geschrieben, dass sie das selbstverständlich übernehmen und gerne direkt einen Gutachter vorbeischicken würden. Klingt doch super, oder? -> Das klingt im ersten Moment erstmal verlockend, ist allerdings nur für die gegnerische Versicherung von Vorteil. Die von der Versicherung bestellten Gutachter arbeiten für die Versicherungen, was sich auch im Gutachten widerspiegelt, indem der Reparaturaufwand so gering wie möglich gehalten wird und Leistungen, die Ihnen zustehen nicht einbezogen werden. Ein typisches Beispiel ist hierbei das Beilackieren. Im Durchschnitt wird der Schaden hierbei um 38% zu niedrig bewertet. Wenn Sie mich als Gutachter einschalten, ist das für Sie kein Mehraufwand, aber bekommen dafür ein Gutachten, in dem die Reparaturkosten und alle weiteren Kosten korrekt aufgeführt sind, um die Reparatur zu 100% fach- und sachgerecht ausführen zu können. Ich beziehe hierbei alle Leistungen, die Ihnen zustehen und auf Ihren Schaden zutreffen mit ein. 
  • Ich habe einen Kaskoschaden und der Gutachter der Versicherung hat Betrag X im Gutachten angegeben. Ein Bekannter, der in einer Werkstatt arbeitet, meint, dass dies viel zu wenig ist. Was kann ich tun? -> Es gibt die Möglichkeit eines Sachverständigenverfahrens. Dies steht in den AGBs der Versicherungsgesellschaft. Hierbei kann sich der Geschädigte/Versicherungsnehmer einen eigenen Gutachter aussuchen und ein zweites Gutachten erstellen lassen. Im Anschluss wird ein sogenannter Sachverständigenausschuss einberufen, welcher eine unabhängige und neutrale Entscheidung trifft. Dieses Verfahren ist jedoch nicht bei allen Kfz-Versicherern möglich, daher lohnt sich hier vorab der Blick in die AGBs. 
  • Es gab einen Unfall und ich habe eine Teilschuld von 50% erhalten. Heißt das, dass jeder seinen eigenen Schaden zahlt? -> Nein, die eigene Versicherung zahlt 50% des Schadens des Unfallgegners und andersrum ist das genauso. Wenn bei Ihrem Fahrzeug ein Schaden von 5.000€ entstand, zahlt die gegnerische Versicherung 2.500€. Wenn beim gegnerischen Fahrzeug jedoch nur ein Schaden von 2.000€ entstanden ist, zahlt Ihre Versicherung leigleich 1.000€. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung haben, können Sie das Quotenvorrecht nutzen und den Schaden am eigenen Fahrzeug über Ihre Vollkaskoversicherung abrechnen. Den Rest (Wertminderung, Mietwagen, Gutachterkosten, Selbstbeteiligung, Abschleppkosten) können Sie über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners holen. So kommen Sie deutlich besser weg.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.